Historie 10 - FFW gehen in die Hände des Volkseigentums über
Feuerwehren gehen in die Hände des Volkseigentums über
Bemerkenswertes aus einer Niederschrift vom 24. Februar 1949, der Brandmeister des Kreises Haldensleben mit dem Kreisbrandmeister Kirsten. An diesem Tag erfolgte die Bekanntgabe des Statutes für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Dieses Statut ist von der sowjetischen Militärbehörde und von den deutschen Dienststellen genehmigt.
Dieses Statut beinhalte, dass die Freiwilligen Feuerwehren voll verstaatlicht und somit unabhängig von den Landräten und Bürgermeistern sind. Die Gemeinden hatten die Freiwilligen Feuerwehren noch bis um 31. März 1949 zu unterhalten.
Die gesamten Bestände und Anlagen der Feuerwehr, wie z.B. Feuerwehrdepots, Kraftspritzen, Uniformstücke, Ausrüstungsgegenstände gingen in die Hände des Ministeriums, Landesbrandschutzamt, als Volkseigentum über und wurden vom Land als Rechtsträgerin verwaltet.
Die Brandmeister trugen die volle Verantwortung darüber, dass sämtliche Bestände erhalten blieben. Jede Wehr war eine Kommandostelle und trug die Bezeichnung '’Feuerwehrkommando''.
Der Kreis Haldensleben unterstand dem Stadtbrandschutzamt Magdeburg.
Die Feuerwehrkommandos in der damaligen sowjetischen Besatzungszone waren weiterhin auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aufgebaut. Festgeschrieben war auch, dass bei Auflösen einer Wehr oder einer starken Reduzierung am Mitgliederbestand eine Pflichtfeuerwehr eingeführt wird.
Zum Zeitpunkt der Niederschrift gab es im Kreis Haldeleben 56 Freiwillige Feuerwehren mit 1053 Feuerwehrmännern und 27 Betriebsfeuerwehren mit 1750 Feuerwehrmännern. Zur Absicherung der Ausbildung mussten ab dem 1. März 1949 Dienstpläne aufgestellt werden, ab 1. April sogar vierteljährlich. Dazu war es erforderlich, dass von jeder Kommandostelle ein Mann auf die Parteischule zu entsenden war, um im Dienstplan den vorgesehenen Unterricht abzuhalten.
Auch bei der Einberufung zu einem Lehrgang an der Feuerwehrschule Heyrothsberge hatte der Arbeitnehmer (Feuerwehrmann) bei dem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag einzureichen, betreffs der Lohnverfügung.
Die Gründung der DDR im Oktober 1949 setzte neue Maßstäbe. Im Jahr 1966 beschloss die Volkskammer der DDR das Brandschutzgesetz- Dieses wurde 1974 durch den Beschluss der Volkskammer außer Kraft gesetzt. Das Gesetz über den Brandschutz in der DDR vom 19. Dezember 1974 wurde beschlossen.
Der Brandschutz wurde dem Innenministerium der DDR zugeordnet. Die Steuerung der Verteilung von Feuerwehrtechnik erfolgt vom Kreis. Bis zum Jahr 1951 gehörte der Ort Hötensleben und somit auch die Freiwillige Feuerwehr zum Landkreis Haldensleben, danach zum Kreis Oschersleben.
Die Steuerung und Verteilung von Feuerwehrtechnik erfolgte vom Kreispolizeiamt der Abteilung Feuerwehr.
Nach ständigen Bemühungen erhielt die hiesige Feuerwehr im Jahr 1958 ein Löschfahrzeug – Lastkraftwagen – Tragkraftspritze mit einem Schlauchtransportanhänger.
Nach 8 Jahren wieder motorisiert, der Vorspanndienst war somit nicht mehr erforderlich.
Von 1947 bis 1951 war die Freiwillige Feuerwehr Hötensleben als Zentralkommando im Landkreis Neuhaldensleben tätig. Zentralkommandoleiter war Alfred Wagner.
Nach Eingliederung im kreis Oschersleben wurde Hötensleben zum Wirkungsbereich mit den Freiwilligen Feuerwehren: Hötensleben, Barneberg, Ohrsleben, Wackersleben und Gunsleben.
Die Wirkungsbereiche erfuhren 1974 eine neue Zuordnung. Mit der Bildung des Gemeindeverbandes Völpke kam es zur Auflösung des Wirkungsbereiches Hötensleben, es folgte der Wirkungsbereich Völpke, dem auch die Freiwillige Feuerwehr Hötensleben zugeordnet wurde.
Im Kreis Oschersleben gab es die Wirkungsbereiche Völpke, Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Oscherlsben. Die Leistung eines Wirkungsbereiches hatte die Aufgabe, die zu ihrem Bereich gehörenden Feuerwehren anzuleiten. Heute gehört die hiesige Feuerwehr zum Landkreis Börde.