Historie 3 - Gründungstag
Gründungstag
Daraus ableitend erfolgte Dienstag, dem 9. Februar 1896 die Gründung der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr im Hallemanschen Saale. Das von Herrn Gemeindevorsteher verlesene Statut für die Freiwillige Feuerwehr Hötensleben wurde angenommen.
Auf der am selben Tage noch stattgefundenen Generalversammlung erfolgt die Wahl des Herrn Ingenieur Paul Riemann zum Brandmeister. Der Herr Lehrer Friedrich Karl Christian Meyer wurde zum stellvertretenden Brandmeister und gleichzeitig Schriftführer gewählt. Somit war der Grundstein für weitere einzuleitende Maßnahmen hinsichtlich der Freiwilligen Feuerwehr gelegt. An vorliegenden Dokumenten ist weiterhin nachvollziehbar, dass die hiesige Gemeindevertretung am 19. Februar beschloss, die Kosten zum Kauf der Ausrüstung aus der Gemeindekasse zu finanzieren. Daraus ableitend erfolgte am Mittwoch, dem 26. Februar um 19 : 00 Uhr im Bosseschen Gasthaus eine Sitzung, zu der Herr Gemeindevorsteher Wolff eingeladen hatte. Es nahmen 16 Personen zur Abarbeitung des § 23 und zur Bereitung von Vorschlägen für den Einsatz von Personen in den Abteilungen daran teil. Selbstverständlich auch der Brandmeister und sein Stellvertreter waren anwesend, da die Ausrüstung zu den Mannschaften und Abteilungen zugeordnet werden musste. Diese Sitzung war dringend erforderlich, da am Freitag, dem 28 Februar eine Generalversammlung um 19 : 30 Uhr im Hallemanschen Gasthaus unter folgender Tagesordnung
1. Abänderung des § 23 des Statutes
2. Wahl der nachfolgenden Vorstandsmitglieder
3. Einteilung der Mannschaften zu den einzelnen Abteilungen
einberufen wurde.
Auf dieser Sitzung, am 26. Februar, wurden weiterhin von den gemeldeten Mitgliedern 46 Mann als aktive Mitglieder ausgewählt und den folgenden Abteilungen zugeteilt.
1. Spritzenabteilung = 12 Mann
2. Steigerabteilung = 12 Mann
3. Wasserwagen = 4 Mann
4. Bergungsmannschaften = 15 Mann
5. Hornisten = 3 Mann
Diese Sitzung war für die weitere Aufgabenerfüllung der Freiwilligen Feuerwehr von den großen Bedeutung. Festgelegt war auch, dass zur Generalversammlung am 28. Februar 1896 um 7 1/2 abends die Glocken läuteten, um einer Verpflichtung gerecht zu werden.